1. Verbraucherinformationen


Achat Real Estate Immobilienmanagement , Abensberg


A.)   Allgemeine Informationen zu Ihrem Vertragspartner:

Unser Name und unsere Anschrift
Achat Real Estate Immobilienmanagement
alleinvertretungsberechtigter Inhaber: Alois Abeltshauser
Hopfenstr. 10; 93326 Abensberg
Telefon-Nr.: +49 9443- 905 426
Mobil-Nr.: +49 172  - 858 645 5
E-Mail:         info@achat-real-estate.de

Unsere Hauptgeschäftstätigkeit
Die Firma betreibt insbesondere den Nachweis und die Vermittlung von Verträgen über bebaute und unbebaute Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume.

Die Genehmigungsbehörde
Genehmigung nach § 34c; Abs. 1 Satz 1 Nr.1 der Gewerbeordnung (GewO)
vom 13.03.1986 durch das Landratsamt 93309 Kelheim; Donaupark 12

Die zuständige Aufsichtsbehörde
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2; 80333 München

Unsere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
DE 244 678 208

Unsere Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers
Markel Insurance SE
Sophien-Str. 26
80333 München
Geltungsraum der Versicherung: Deutschland

B.)   Informationen zu Ihrem Maklervertrag

Wesentliche Leistungsmerkmale
Im Rahmen des Maklervertrages weisen wir, Ihnen geeignete Vertragsangelegenheiten nach oder vermitteln einen Vertrag für den Erwerb einer Immobilie. Wir weisen darauf hin, dass wir die Angaben über die Immobilie von der Verkäuferseite erhalten haben und für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Verantwortung übernehmen.

Preise/Honorar
Unser Vermittlungshonorar wird als Festbetrag oder als Prozentsatz aus dem Kaufpreis des Kaufvertrages vereinbart. Art und Höhe unserer Honorarforderung entnehmen Sie bitte dem Exposé bzw. unserer Onlineanzeige.

Zahlungsbedingungen
Unser Honoraranspruch entsteht und ist zur Zahlung fällig mit dem Abschluss eines rechtswirksamen Hauptvertrages.

Mindestlaufzeit des Vertrags
Die Laufzeiten unserer Verträge werden individuell vereinbart.

C.) Informationen über das Zustandekommen des Vertrags
Ein Maklervertrag kommt zwischen Ihnen und uns zustande, wenn Sie aufgrund eines Immobilienangebots per Email, Telefon, Telefax oder Brief von uns weitere Informationen oder einen Besichtigungstermin zu diesem Immobilienangebot wünschen, und wir daraufhin mit Ihnen in Kontakt treten.


D.) Ihr gesetzliches Widerrufsrecht
Kommt ein Maklervertrag ausschließlich über sogenannte Fernkommunikationsmittel (z.B. über Email, Telefax oder Briefverkehr) mit Ihnen zustande, haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht. Dazu sollen Sie folgendes wissen:

2. Widerrufsbelehrung

Der Verbraucher hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns unter

Alois Abeltshauser Immobilienmanagement
Hopfen-Str. 10
93326 Abensberg
Telefon: +49 9443- 905 426
Mobil:  +49 172- 858 645 5
E-Mail: info@achat-real-estate.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können dafür das Musterwiderrufsexemplar verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Den Widerruf
richten Sie bitte an:
Achat Real Estate Immobilienmanagement
alleinvertretungsberechtigter Inhaber: Alois Abeltshauser
Hopfen-Str. 10

93326 Abensberg

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist.Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR

3. Hinweis zum Geldwäschegesetz

Als Immobilienmakler gehören wir nach § 2 Absatz 1 Nr. 10 des Geldwäschegesetzes (GwG) zu den „Verpflichteten".
Zu unseren Pflichten gehört es die Identität (Name/Anschrift/Rufnummer/Personalausweis-Nummer) des Kunden festzuhalten, wenn wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass wir vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung Ihre persönlichen Daten abfragen. Dazu genügt die Kopie Ihres Personalausweises.
Juristische Personen und Firmen stellen uns mit einem Handelsregisterauszug die notwendigen Informationen zur Verfügung.
Bitte unterstützen Sie uns bei Aufgaben, zu denen wir gesetzlich verpflichtet sind.
ei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Hinweise/Link zum Geldwäschegesetz

4. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geschäftsgegenstände sind der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages über bebaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Industrie- und Gewerbeobjekte, Renditeobjekte, Wohngebäude, land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften sowie über Wohnräume und gewerbliche Räume, insbesondere Bürohäuser, Büroetagen, Ladenlokale, Produktions- und Lagerhallen, ferner auch über Unternehmen und über Beteiligungen an Unternehmen sowie jeweils deren Erwerb, Verwaltung, Veräußerung, Vermietung und sonstige Verwertung, des Weiteren die Vermittlung von Finanzierungen jeglicher Art, Kapitalanlagen und steuerbegünstigten Anlagebeteiligungen.

2. Alle Angebote sind für uns unverbindlich und freibleibend. Für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Bei allen Angeboten und Mitteilungen sind Irrtum und Zwischenverwertung ausdrücklich vorbehalten. Unsere Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, von ihm vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten, es sei denn, dass wir unsere schriftliche Genehmigung zur Weitergabe erteilt haben.

3. Nebenabreden zu unseren schriftlichen Angeboten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

4. Soll eine Auftragserteilung zum Nachweis oder zur Vermittlung eines Kaufvertrages erfolgen, ist der Auftraggeber vor Unterzeichnung des Maklervertrages verpflichtet, die nach dem Geldwäschegesetz erforderlichen Identitätsdaten (bei natürlichen Personen: Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift; bei Firmenkunden/juristischen Personen: Firma, Name, Rechts-form, Registernummer (wenn vorhanden), Anschrift des Sitzes, Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder gesetzlicher Vertreter) mitzuteilen und eine Kopie des Personalausweises oder Handelsregisterauszuges zu übermitteln.

5. Sowohl für die Vermittlung als auch für den Nachweis eines Kauf- oder sonstigen Erwerbsvertrages sowie für den Erwerb von unbebauten oder bebauten Liegenschaften sowie grundstücksgleichen Rechten aus einer Zwangsversteigerung ist vom Verkäufer und vom Käufer eine Provision in Höhe von je 4,76 % (s. Ziff. 19) des Gesamtkaufpreises einschließlich aller mit dem Erwerb zusammenhängenden Nebenabreden oder Ersatzgeschäften, wie beispielsweise Kauf statt Miete o.ä., zu zahlen. Beim Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zuzüglich des kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalbarwert der Rente). Bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision 4,76 % (s. Ziff. 19) vom Kauf-preis. Ist ein solcher nicht vereinbart, tritt an dessen Stelle nach unserer Wahl entweder der 25-fache Jahreserbbauzins oder der zu errechnende Kapitalbarwert des Erbbaurechtes. Bei der Berechnung des Kapitalbarwertes ist der marktübliche Effektivzinssatz für Hypothekendarlehen mit einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren bei 100 % Auszahlung anzusetzen.

6. Soweit im Falle eines angebotenen Immobilienkaufvertrages Geschäfts- und/oder Gesellschaftsanteile der Eigentümergesellschaft verkauft oder erworben werden, oder im umgekehrten Falle bei Angebot des Erwerbs von Geschäfts- und Gesellschaftsanteilen lediglich die der Gesellschaft gehörenden Immobilien verkauft oder erworben werden, schuldet der Auftraggeber dem Makler gleichwohl die nach dem ursprünglichen Auftrag vereinbarte Provision, soweit Gesellschaftsanteile/Immobilien weitgehend deckungsgleich sind.

7. Für die Vermittlung und den Nachweis von Finanzierungen ist eine Provision von 4,76 % (s. Ziff. 19) der Darlehenssumme, für die Vermittlung und den Nachweis von Kapitalanlagen u. Anlagebeteiligungen eine Provision von 5,95 % (s. Ziff. 19) des Anlagebetrages zu zahlen.

8. Für die Vermittlung von gewerblichen Miet-, Pacht- oder vergleichbaren Nutzungsverträgen sowie für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge hat der Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigte bei Verträgen mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren eine Provision von 3 Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer (s. Ziff. 19) zu zahlen. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren hat der Mieter eine Provision in Höhe von 4 Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer (s. Ziff. 19) zu zahlen.

9. Wird neben einem gewerblichen Miet- oder Pachtvertrag ein Optionsrecht eingeräumt, so darf die Gesamtsumme der Provision aus Mietvertrag und Optionsrecht 4 Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer (s. Ziff. 19) nicht übersteigen. Bei Vereinbarung eines Optionsrechtes im Übrigen erhalten wir vom Optionsberechtigten 2 Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer (s. Ziff. 19).

10. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete in Fällen der Ziffern 8 und 9 dieser Geschäftsbedingungen wird die Provision nach der monatlichen Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit errechnet.

11. Bei erfolgreicher Vermietung von Wohnraum erhalten wir vom Vermieter eine Provision in Höhe von 2,38 Monatsmieten inkl. Mehrwertsteuer (s. Ziff. 19), vom Mieter erhalten wir eine Provision in Höhe von 2,38 Monatsmieten inkl. Mehrwertsteuer, jedoch nur, soweit die nachgewiesene Wohnung noch nicht im Bestand war.

12. Für die Vermittlung eines Vorkaufsrechtes erhalten wir vom Berechtigten 1,59 % (s. Ziff. 19) des Verkehrswertes des Gesamtobjektes, bei Ausübung des Vorkaufsrechtes weitere 3,17 % (s. Ziff. 19) des Kaufpreises.

13. Uns steht auch dann die Provision zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt.

14. Uns steht ferner die Provision bzw. Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision gegen den Angebotsempfänger zu, wenn er unser Angebot an einen Dritten weitergibt und dieser den Kauf-, Erwerbs- oder Mietvertrag abschließt bzw. wenn der Angebotsempfänger als gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertreter eines Dritten in eigenem Namen erwerben, kaufen, mieten oder pachten lässt. Als Dritte gelten sowohl Ehepartner, Familienangehörige als auch juristische Personen, die durch den Angebotsempfänger repräsentiert werden.

15. Alle Provisionen sind verdient und fällig zum Zeitpunkt des rechtswirksamen Abschlusses des vermittelten oder nachgewiesenen Geschäftsvorgangs.

16. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden, wenn diese Tätigkeit auf den Nachweis beschränkt ist und der Auftraggeber darüber informiert wurde.

17. Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle Angaben, die wir für die Durchführung des Auftrages benötigen, vollständig und richtig zu erteilen. Ist uns ein Alleinauftrag erteilt, verpflichtet sich unser Auftraggeber, während der Laufzeit des Vertrages neben uns keine weiteren Makler einzuschalten.

18. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit Auftragserteilung an uns eine Kopie des gemäß EnEV gültigen Energieausweises vorzulegen. Sollte der Auftraggeber entgegen diesem ausdrücklichen Hinweis auf die gesetzliche Verpflichtung den Energieausweis nicht vorlegen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen seitens Dritter, insbesondere wegen Abmahnungen und Schadenersatzansprüchen Dritter, frei.

19. Die Erhebung und Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt generell nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz. Bei Änderungen des Mehrwertsteuersatzes gilt der bei Fälligkeit gültige Satz.

20. Der Auftragnehmer ist nach den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle lautet: Ombudsmann Immobilien IVD/VPB- Grunderwerb- u. Verwaltung, Littenstraße 10, 10179 Berlin. Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sind unter: http://www.ombudsmann-immobilien.net abrufbar. An Schlichtungsverfahren bei anderen Schlichtungsstellen nehmen wir grundsätzlich nicht teil. Gemäß der Richtlinie 2013/11/EU hat die Europäische Kommission unter: http://ec.europa.eu/consumers/ odr/ eine europaweite Online-Streitbeilegungsplattform („OS-Plattform“) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.

21. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Regensburg vereinbart.

22. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, insoweit eine wirksame Bestimmung anstelle der unwirksamen Bestimmung zu vereinbaren, welche dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.